Die derzeit in den Ordnungen des DAB definierten Begriffe Fachübungsleiter/in C (FÜC) und Fachübungsleiter/in B (FÜB) werden nach den neuen Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des DOSB nun „Trainer/in C Breitensport (Aikido)“ (1. Lizenzstufe) bzw. „Trainer/in B Breitensport (Aikido)“ (2. Lizenzstufe) genannt.
Im Lehrplan für beide Lizenzstufen sind folgende Lernzielbereiche enthalten:
In beiden Ausbildungsstufen sind entsprechend den Lernzielbereichen sowohl Theorie als auch Praxis in unterschiedlicher Intensität enthalten. Der Umfang wird entsprechend der Ausbildungsdauer festgelegt (Ausbildung zum Trainer/in C – 120 UE, zum Trainer/in B – weitere 60 UE)
Kennzeichen der 1. Lizenzstufe:
Theorie:
Die Grundlagen in den einzelnen Lernzielbereichen kennen lernen, Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten bei der Gestaltung von Sportangeboten erwerben, Gruppen leiten und Sport (Aikido) vermitteln lernen.
Praxis:
Umsetzen der Theorie in die Praxis bei Vorgehen und Aufbau einer Übungsstunde, Trainerverhalten (bezüglich dem eigenen Auftreten, Verhalten, Stellung zur Gruppe, Aussprache) sowie dem methodischen Aufbau (vom Einfachen zum Schwierigen, vom Statischen zum Dynamischen, vom Leichten zum Schweren, vom Bekannten zum Unbekannten), der Fehlerkorrektur und der strukturierten Vermittlung von Bewegungsabläufen bzw. Aikidotechniken im Kyu-Bereich unter Nutzung von Zielen („Was will ich erreichen?“)
Kennzeichen der 2. Lizenzstufe:
Theorie:
Eine Vertiefung der Grundlagen in den einzelnen Lernzielbereichen mit Hinterfragen (z. B. in Form der w-Fragen: wie, was, wann, warum etc.) sowie dem Ausblick in Richtung anderer Aikido-Gruppierungen
Praxis:
Beherrschung der Grundlagen der Praxis aus der Trainer-C-Ausbildung; ausgeprägtere Zielformulierung („Was will ich mit den einzelnen Übungen erreichen?“); Wie und warum funktioniert die jeweilige Technik? Unterschiede bei Techniken mit/ohne Waffen; Unterschiede im Angreiferverhalten; Vermittlung von Techniken im Dan-Bereich; Bewertung von Techniken; näheres Eingehen auf Details der Techniken; Herausfinden, was die Teilnehmer/innen beim Üben beherrschen und richtig umsetzen, sowie daraus entsprechende Konsequenzen ableiten; C-Lizenz-Anwärter ausbilden/unterrichten bzw. deren Lehrproben bewerten
Die 2. Lizenzstufe bildet aufgrund der näheren Auseinandersetzung mit den Techniken eine gute Basis für den Prüfereinsatz.
Ausblick bezüglich der 3. Lizenzstufe (Trainer/in A)
In der Theorie fließen hier verbandsübergreifende Belange ein. Die Referententätigkeit tritt mehr in den Vordergrund. In der Praxis gewinnt mehr und mehr die Technikbewertung an Bedeutung, sodass auch Techniken, die nicht im DAB geübt werden, entsprechend den Aikido-Prinzipien beurteilt werden können. Ferner sollten unterschiedliche Auffassungen in der Praxis innerhalb einer Gruppe zusammengeführt werden können.
Karl Köppel, Vizepräsident (Technik) des DAB