Die Bundesversammlung ist das oberste Verbandsorgan des demokratisch strukturierten Deutschen Aikido-Bundes e.V. (DAB) und tagt alle zwei Jahre unter der Leitung des Präsidenten. In dringenden Fällen kann daneben eine außerordentliche Bundesversammlung einberufen werden.
Dieser "Souverän" des DAB setzt sich wie folgt zusammen:
Aikido-Landesverbände (ALV)

Präsidium (PR)

Die ALV des DAB werden durch ein Vorstandsmitglied nach § 26 BGB repräsentiert; sie haben Rede-, Antrags- und Stimmrecht. Alle Angehörigen des PR haben Rederecht. Das Antrags- und Stimmrecht wird durch ein Vorstandsmitglied nach § 26 BGB (Präsident und Vizepräsidenten) ausgeübt.
Die ALV vertreten die Rechte und Interessen ihrer Mitgliedsvereine sowie die von ihnen selbst eingebrachten Wahlvorschläge und Anträge. Das PR vertritt seine eigenen mehrheitlich beschlossenen Wahlvorschläge und Anträge.
Aikidobetreibende Vereine in Bundesländern ohne ALV können sich in der Bundesversammlung durch einen etablierten ALV vertreten lassen. Alle von der Technischen Kommission mehrheitlich beschlossenen Wahlvorschläge und Anträge, die technische Aufgaben- und Funktionsbereiche bzw. Ordnungen betreffen, sind durch das Präsidium zu vertreten.
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