| Die Bundesversammlung ist das oberste Verbandsorgan des demokratisch strukturierten Deutschen Aikido-Bundes e.V. (DAB) und tagt alle zwei Jahre unter der Leitung des Präsidenten. In dringenden Fällen kann daneben eine außerordentliche Bundesversammlung einberufen werden. |
| Dieser "Souverän" des DAB setzt sich wie folgt zusammen: |
| Aikido-Landesverbände (ALV) |
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Präsidium (PR)
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| Die ALV des DAB werden durch ein Vorstandsmitglied nach § 26 BGB repräsentiert; sie haben Rede-, Antrags- und Stimmrecht. |
Alle Angehörigen des PR haben Rederecht. Das Antrags- und Stimmrecht wird durch ein Vorstandsmitglied nach § 26 BGB (Präsident und Vizepräsidenten) ausgeübt. |
| Die ALV vertreten die Rechte und Interessen ihrer Mitgliedsvereine sowie die von ihnen selbst eingebrachten Wahlvorschläge und Anträge. |
Das PR vertritt seine eigenen mehrheitlich beschlossenen Wahlvorschläge und Anträge. |
| Aikidobetreibende Vereine in Bundesländern ohne ALV können sich in der Bundesversammlung durch einen etablierten ALV vertreten lassen. |
Alle von der Technischen Kommission mehrheitlich beschlossenen Wahlvorschläge und Anträge, die technische Aufgaben- und Funktionsbereiche bzw. Ordnungen betreffen, sind durch das Präsidium zu vertreten. |
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